XRechnung / ZUGFeRD-Import
Rechnungsdaten werden strukturiert eingelesen und für die inhaltliche Prüfung aufbereitet.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – auch fehlerhafte. Korrekturbeleg prüft eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Belege strukturiert, dokumentiert jede Abweichung und erzeugt daraus einen prüffähigen Korrekturbeleg zur Rückweisung an den Rechnungsersteller. Inklusive der Sonderfälle des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG.
Statt Excel-Listen, Telefonaten und E-Mail-Ketten liefert das System eine klare, dokumentierte Korrekturlogik für jede Rechnungsabweichung.
Einzelne Positionen, Mengen oder Preise digital streichen oder korrigieren – mit Begründung je Position. Der Korrekturbeleg entsteht daraus automatisch.
Bei Bauleistungen, Gebäudereinigung oder Metallhandel schuldet der Empfänger die Steuer. Das System bildet die abweichende Steuerlogik ab, statt sie zu ignorieren.
Eingehende Belege werden gegen die Standards validiert und strukturiert aufbereitet – auch dann, wenn der Absender formale Fehler mitgeliefert hat.
Der Beleg weist zurück, er rechnet nicht ab. Damit vermeiden Sie den häufigsten Fehler: eine unbeabsichtigte Gutschrift mit Steuerausweis nach § 14c UStG.
Rechnungsdaten werden strukturiert eingelesen und für die inhaltliche Prüfung aufbereitet.
Abweichungen werden sauber dokumentiert und fachlich nachvollziehbar begründet.
Strukturierter Rücklauf für den Rechnungsersteller – ohne Reibungsverluste.
Der fertige Beleg schafft eine belastbare Grundlage für die weitere Abwicklung.
Der häufigste und teuerste Fehler im Rechnungseingang: Der Empfänger erstellt eine „Gutschrift“, um eine falsche Rechnung zu bereinigen – und weist damit ungewollt selbst Umsatzsteuer aus. Die drei Instrumente unterscheiden sich grundlegend.
Korrekturbeleg erzeugt bewusst keine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn. Das Ergebnis ist ein Beanstandungsdokument, das der Rechnungsersteller als Grundlage für seine eigene Storno- oder Korrekturrechnung nutzt. Die Steuerschuld bleibt dort, wo sie hingehört.
Keine Angebotserstellung: Die Plattform erstellt keine Angebote und ersetzt weder die ursprüngliche noch die korrigierte Rechnung.
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im deutschen B2B-Bereich läuft gestaffelt. Maßgeblich ist das Wachstumschancengesetz.
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten können – unabhängig von der eigenen Größe.
Papier- und PDF-Rechnungen dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin versendet werden.
Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
Die Ausstellungspflicht gilt uneingeschränkt für alle inländischen B2B-Umsätze.
Sie können die Zahlung verweigern und den Rechnungsersteller zur Korrektur auffordern. Den steuerlich wirksamen Ersatzbeleg muss aber der Aussteller erstellen. Ein Korrekturbeleg dokumentiert Ihre Beanstandung prüffähig und liefert ihm die Grundlage dafür.
Hier schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, die Rechnung wird ohne Steuerausweis mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft gestellt. Weist der Leistende trotzdem Steuer aus, entsteht ein Fall des § 14c UStG. Die Beanstandung muss das berücksichtigen, sonst korrigieren Sie an der falschen Stelle.
Nein. Eine Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 UStG ist eine vollwertige Rechnung, die der Empfänger anstelle des Leistenden ausstellt – mit allen steuerlichen Folgen. Ein Korrekturbeleg beanstandet lediglich und rechnet nichts ab.
XRechnung und ZUGFeRD in der Version 3.0. Eingehende Belege werden gegen die jeweilige Spezifikation validiert und für die inhaltliche Prüfung strukturiert aufbereitet.
Nein. Korrekturbeleg ist bewusst kein ERP, sondern setzt an genau einer Stelle an: dem Rechnungseingang. Es läuft neben Ihrem bestehenden System und gibt das Ergebnis strukturiert zurück.
Kein Verkaufsgespräch, sondern eine ehrliche technische Einschätzung. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.